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Soziale Beratung, Begleitung und Unterstützung

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Ambulant Betreutes Wohnen

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Ambulante Eingliederungshilfe

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Herzlich Willkommen bei LebensWege – Soziale Unterstützung Bielefeld

Wir sind für Sie da. Als engagierte Sozialfachkräfte unterstützen wir Sie auf allen Lebenswegen. So helfen wir Ihnen bei der Alltagsbewältigung und begleiten Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssituation – ob mit oder ohne multikulturellem Hintergrund. So können Sie Ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten. Je nach Ihren ganz persönlichen Ressourcen und Interessen eröffnen sich so ganz neue Perspektiven. Lassen Sie uns gemeinsam damit beginnen.

Ambulant betreutes Wohnen – für wen?

Sie können und wollen weitestgehend selbständig und selbstbestimmt leben. Aufgrund von Einschränkungen sind Sie aber auf Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen angewiesen. Dabei können wir Sie im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe unterstützen. Unser Betreuungsangebot richtet sich an Menschen mit Erkrankungen wie:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Schizophrenie
  • Borderline
  • Multiple Persönlichkeitsstörungen
  • Bipolare Erkrankungen

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. 

Sie benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung für ambulante Eingliederungshilfe?
Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Mit Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit verhelfen wir Ihnen zu einem selbstbestimmten Leben.

Türkan Akcay


Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen mich unter der Rufnummer 0151 – 414 498 57 oder per E-Mail info@lebenswege-bielefeld.de.

Unser Büro befindet sich an der Hauptstraße 14 in Bielefeld Brackwede.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, sodass wir uns die Zeit nehmen können, um Sie ausführlich zu beraten.

Rechtsgrundlage für das Ambulant Betreute Wohnen

Nach § 76, 78, 90, 99, 113 SGB IX (Eingliederungshilfe)

Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch verankert und wird ab dem 21. Lebensjahr in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Nach individuellem Bedarf wird die Eingliederungshilfe für einen Zeitraum von sechs Monaten bis 1,5 Jahren bewilligt. Einkommen und Vermögen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Kostendeckung herangezogen bzw. angerechnet werden.
Für die Antragsstellung wird ein Hilfeplan benötigt, der gemeinsam mit dem Betroffenen erarbeitet wird. Wir bieten vor der Antragsstellung ein unverbindliches Informationsgespräch an. Hier besprechen wir mit Ihnen die Voraussetzungen für die ambulante Eingliederungshilfe und alle weiteren Schritte der Antragsstellung.