Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ambulant Betreutes Wohnen und Eingliederungshilfe.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Liste von häufig gestellten Fragen, die uns bei Erstgesprächen immer wieder begegnen.
Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@lebenswege-bielefeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB IX) und findet in der Regel in der Wohnung der Klienten/Klientinnen statt. Durch Ambulant Betreutes Wohnen sollen es Menschen ermöglicht werden, eigenständig und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen. Zugleich soll durch die Betreuung die Zahl der Krankenhaus- und Heimaufenthalte verringert werden.

Grundsätzlich können bei uns Menschen mit einer psychischen Erkrankung wie Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Schizophrenie,  Borderline, Multiple Persönlichkeitsstörungen, Bipolare Erkrankungen oder auch einer Doppeldiagnose aufgenommen werden.
In allen anderen Fällen muss die Erkrankung 6 Monate bestehen und der Betroffenen mindestens 21 Jahre alt sei. Individuelle Entscheidungen müssen mit dem jeweiligen Kostenträger getroffen werden.

Alle Leistungen werden grundsätzlich an den Bedürfnissen der Klienten/Klientinnen  ausgerichtet. So gewährleisten wir eine Bedürfnissorientierte und individuelle Lösung.
Grundsätzlich sind Leistungen in den nachfolgenden fünf Bereichen möglich:
  • Wohnen und Lebenspraktische Fähigkeiten
  • Arbeit und Tagesstrukturierung
  • Gesundheit
  • Soziale Kontakte
  • Freizeitgestaltung 

Zuständig für das Ambulant Betreute Wohnen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen wird im Rahmen des Gesamtplan-/Teilhabeverfahrens gestellt und umfasst folgende Unterlagen:
  • Antrag auf Gewährung von Hilfen (Integrierte Behandlungs- u. Rehabilitationsplan). Diesen Antrag erstellen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
  • Fachärztliche Bescheinigung über die Beeinträchtigung und drohende Dauerhaftigkeit der psychischen Erkrankung.

Vorrangige Leistungen müssen ausgeschöpft sein.

Je nach festgelegtem Betreuungsplan und dem individuellen Bedarf finden regelmäßige Kontakte in der Woche statt. Dabei kann es sich um Gespräche in der Wohnung, Begleitung zu Ämtern oder Ärzten, Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten oder auch bei der Aufnahme sozialer Beziehungen handeln. Grundsätzlich gilt: So vielfältig wie die Klienten sind, sind auch unsere Angebote.

Die Frage der Kostenbeteiligung wird im Rahmen der Antragstellung geklärt. Liegt Vermögen vor oder verfügen Sie über ein hohes Einkommen wird eine Kostenbeteiligung durch den Sozialhilfeträger eingefordert.

Die gesetzliche Grundlage des Ambulant Betreuten Wohnens sind in § 78, 90, 99, 113 SGB IX zu finden.

Wir suchen grundsätzlich nach individuellen Lösungen. Bei Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger sind wir im zeitlichen Rahmen jedoch an den jeweiligen Betreuungsplan gebunden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Im Erstgespräch werden wir alle weiteren Schritte und offene Fragen besprechen.